Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 16. Oktober 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und Mietsachen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der teilBAR GmbH (nachfolgend teilBAR genannt) und ihren Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mietern (nachfolgend Kunde genannt).

1.2. Zur Geltung von Abweichungen von diesen AGB bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von teilBAR.

2. Offerten

2.1. Alle Anfragen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind unverbindlich und unentgeltlich.

2.2 Die Offerten von teilBAR erfolgen unentgeltlich, sofern in der Offertenanfrage nichts anderes vermerkt ist. Sie sind zeitlich befristet gemäss den besonderen Angaben in der jeweiligen Offerte.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn die Offerte oder der Mietvertrag von teilBAR durch den Kunden schriftlich bestätigt wird, bzw. wenn eine Bestellung des Kunden durch teilBAR schriftlich bestätigt wird.

3.2 Erfolgt die Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung/Offerte, gilt der Unterzeichner bzw. die vom Unterzeichneten vertretene juristische Person auch als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber teilBAR vollumfänglich haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferadresse nicht mit derjenigen des Mieters identisch ist.

3.3 Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.

4. Preise

4.1 Die Preise von teilBAR verstehen sich netto in Schweizer Franken zuzüglich jeweils gültiger, gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zollkosten usw., soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

4.2 Die im Mietportal angegebenen Preise beziehen sich auf eine Mietdauer von 2 Tagen (Tag 1 Lieferdatum, Tag 2 Abholdatum).

5. Zahlung / Verzugszins und Kaution

5.1 Als Zahlungsfrist gelten die auf der Auftragsbestätigung / Offerte von teilBAR vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von teilBAR bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. teilBAR ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen zu verrechnen. Muss der Kunde gemahnt werden, werden die durch die Mahnung entstehenden Kosten dem Kunden ab der zweiten Mahnung verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur schleppend nachkommen, behält sich teilBAR vor, auch andere Zahlungsmodalitäten anzuwenden. Nach Verfall der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 6 % pro Tag erhoben.

5.2 Bei Abholmieten ist der vertraglich vereinbarte Betrag direkt bei Abholung der Mietsache zu bezahlen soweit nichts anderes vereinbart wird.

5.3 teilBAR ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 100 % der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. Zusätzlich kann eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der Mietsachen erhoben werden.

6. Annullierung / Rücktritt des Kunden

6.1 Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen annulliert, schuldet der Kunde teilBAR einen pauschalen Schadensersatz gemäss folgenden Ansätzen:

Annullierung ab 30 Tagen vor Vertragsbeginn: 10 % des Gesamtbetrages Annullierung ab 20 Tagen vor Vertragsbeginn: 25 % des Gesamtbetrages Annullierung ab 10 Tagen vor Vertragsbeginn: 50 % des Gesamtbetrages Annullierung ab 3 Tagen vor Vertragsbeginn: 75 % des Gesamtbetrages

Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten, wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Die entstandenen Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind, werden dem Kunden verrechnet.

7. Mietdauer

7.1 Die schriftlich vereinbarte Mietdauer ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet die Mehrkosten (Mietpreis der überfälligen Tage plus eine zusätzliche Entschädigung pro Tag von 50% des Mietpreises) sowie die entstandenen Schäden zu bezahlen.

8. Eigentum / Art der Nutzung und Einsatzort

8.1 Die Mietsachen sind Eigentum von teilBAR. Eine Weitervermietung ist ohne Zustimmung von teilBAR nicht erlaubt.
Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Geräten dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Ausser bei einer schriftlichen Bewilligung der teilBAR. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

8.2 Der Einsatzort der Mietsache ist teilBAR anzuzeigen. Für Freiluftveranstaltungen („Open Air“- Veranstaltungen) müssen die Mietsachen durch den Kunden geeignet überdacht werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernimmt teilBAR keine Haftung.

9. Zustand der Mietsachen

9.1 Alle Geräte wurden vor der Überlassung von teilBAR gründlich geprüft und sind in funktionstüchtigem Zustand, was der Kunde mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine Leistung von teilBAR in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden. Besichtigungen des Mietmaterials sind auf Wunsch möglich.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren.
Falls das Material nicht sauber und geordneter Form retourniert wird, behält sich teilBAR vor, eine Reinigungsgebühr in Rechnung zustellen.

10. Schäden durch Störung oder Ausfall

10.1 Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsache entstehen, übernimmt teilBAR keine Haftung. Bei Pannen höherer Gewalt ist teilBAR bemüht, die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Mietsachen durch funktionsgleiche zu ersetzen und den Kunden baldmöglichst zu benachrichtigen.

11. Versicherung / Wiederbeschaffung

11.1 Das Versichern der Mietsache gegen alle Risiken, ab Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe, ist Sache des Kunden. teilBAR übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.

11.2 Bei Verlust der Mietsache haftet der Mieter mit dem vollen Wiederbeschaffungswert.

12. Beschädigte Mietsachen / Reparatur

12.1 Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend notiert und bei der Rückgabe gemeldet werden. Gröber Beschädigte oder verschmutzte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

12.2 Es ist dem Kunden untersagt an den Mietsachen Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen.

13. Rückgabe der Mietsachen / Vorzeitige Rückgabe

13.1 Retournierte Mietsachen werden von teilBAR getestet. teilBAR behält sich vor, während sieben Tagen nach Retournierung der Mietsachen, bei Defekt dieser, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten und Reiningungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

13.2 Bei vorzeitiger Retournierung der Mietsachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.

14. Transport durch Mieter

14.1 Der Transport muss mit einem gedeckten Fahrzeug getätigt werden. Der Witterungsschutz des Inventars muss gewährleitstet werden.

14.2 Die Transportsicherung ist Sache des Mieters und muss nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

15. Besondere Anforderungen

15.1 Das Mietmaterial ist nicht neuwertig, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen ausdrücklich vor Mietbeginn vereinbart werden. Besichtigungen des Mietmaterials sind auf Wunsch möglich.

16. Catering

16.1 Die teilBAR erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering- Dienstleistungen. Die teilBAR übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann die teilBAR für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.

16.2 Die teilBAR verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt die teilBAR Wert auf eine einwandfreie Qualität. Die teilBAR hilft bei der Organisation des Anlasses und übernimmt die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer.

16.3 Die teilBAR ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die teilBAR verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

16.4 Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering- Dienstleistung von teilBAR zu erfolgen hat, den Anforderungen der teilBAR entsprechen. Insbesondere hat der Kunde die teilBAR rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliesendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Die von teilBAR vorgegebenen elektrischen Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch teilBAR möglich ist.

17. Bewilligungen / Lizenzen

17.1 Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen, sowie UHF-Funkanlagen, dürfen vom Kunde eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen.
Aufführungslizenzen, Bewilligungen, SUISA-und BAKOM-Gebühren müssen durch den Kunden selbst und auf eigene Rechnung eingeholt und abgerechnet werden. Der Kunde stellt teilBAR im Falle nicht bedingungsgemässer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

18. Geheimhaltung

18.1 Mit dem Öffnen und Sichten der von teilBAR präsentierten und abgegebenen Unterlagen stimmen die beteiligten Personen zu, sämtliche daraus hervorgehenden Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen geheim zu halten und nicht zu verwenden, es sei denn, es komme zu einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, welche die Verwertung zulässt. Diese Vereinbarung schliesst Ideen und Informationen ein, welche nicht von Gesetzes wegen geschützt sind.

19. Wirksamkeit / Gerichtsstand

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

19.2 Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.

19.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der teilBAR GmbH.

20. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.